Bioabfälle, gemischte Siedlungsabfälle, Marktabfälle, für Nahrungsmittelherstellung und Verzehr ungeeignete Stoffe
Bei Bioabfällen, gemischten Siedlungsabfällen, Marktabfällen, für Nahrungsmittelherstellung und Verzehr ungeeigneten Stoffen ist immer eine Materialuntersuchung entsprechend Bioabfallverordnung und eine erste Probelieferung erforderlich. Ein erhöhter Fremdstoffgehalt entgegen Absprache oder Vereinbarung kann eine Nachberechnung oder Zurückweisung des Materials zur Folge haben.
Eigenkontrolluntersuchungungen behalten wir uns vor.

