Holz
Der Anlieferer von Holz, Rinden, Schwarten, Spreißel, Holzhäckseln oder Vorbruch garantiert (ggf. auch mit Nachweis), dass das Material naturbelassen und nicht verunreinigt oder mit Schadstoffen belastet ist. Bei größeren Annahmemenge ist eine Materialuntersuchung entsprechend Bundesbodenschutzverordnung und eine erste Probelieferung zwingend notwendig. Ein erhöhter Fremdstoffgehalt entgegen Absprache oder Vereinbarung kann eine Nachberechnung oder Zurückweisung des Materials zur Folge haben.
Eigenkontrolluntersuchungungen behalten wir uns vor.

