Kompostierbare organische Garten- und Parkabfälle
Der Anlieferer von kompostierbaren organischen Garten- und Parkabfällen garantiert (ggf. auch mit Nachweis), dass das Material nicht verunreinigt oder mit Schadstoffen belastet ist. Bei größeren Annahmemenge ist eine Materialuntersuchung entsprechend Bioabfallverordnung und eine erste Probelieferung zwingend notwendig. Ein erhöhter Fremdstoffgehalt entgegen Absprache oder Vereinbarung kann eine Nachberechnung oder Zurückweisung des Materials zur Folge haben.
Eigenkontrolluntersuchungungen behalten wir uns vor.

